Allgemeine Geschäftsbedingungen
von:
NUSSBAUM Marketing & Kommunikation GmbH
vertreten durch Petra Nussbaum und Frank Nussbaum
Berliner Strasse 45
14169 Berlin
– im Folgenden: NUSSBAUM –
Die Grundlage einer seriösen Geschäftsbeziehung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Zur Vermeidung von Missverständnissen und um Streitigkeiten vorzubeugen, wollen wir gleichwohl für alle unsere Geschäftsvorfälle einige Punkte ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen vereinbaren.
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen NUSSBAUM und dem Kunden geschlossen werden, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
1.2 NUSSBAUM bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Website- und Softwareerstellung bzw. -entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege), grafische Gestaltungen, Designs, Bilddarstellungen, Fotografien, Texte und Wortschöpfungen, und sonstige Werke als geeignete Mittel für die Marketing-Kommunikation. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen NUSSBAUM und dem Kunden und ergibt sich aus den Angebots-/ Auftragsunterlagen.
1.3 NUSSBAUM schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.4 NUSSBAUM ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen und diesen die notwendigen Informationen zur Erfüllung des Auftrages weiterzuleiten und auch Material des Auftraggebers zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellen. NUSSBAUM bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für NUSSBAUM ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt NUSSBAUM – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist.
2.2 Sofern der Kunde NUSSBAUM Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen.
2.3 Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass NUSSBAUM von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. NUSSBAUM ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. NUSSBAUM wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.5 Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen, die zur vertragsgemäßen und optimalen Abwicklung des Auftrages nötig sind, der Agentur zeitgerecht und vollständig zur Verfügung zu stellen.
2.6 Sofern in den Auftragsunterlagen nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kunde für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseite (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese NUSSBAUM rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann NUSSBAUM nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
2.7 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von NUSSBAUM zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
2.8 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist NUSSBAUM gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.9 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann NUSSBAUM dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
2.10 Unterlässt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von NUSSBAUM angebotenen Leistung in Verzug, so ist NUSSBAUM berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf NUSSBAUM den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch von NUSSBAUM auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn NUSSBAUM von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht.
3. Dienstleistungen bei Printprodukten
3.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen NUSSBAUM und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufenster- Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
3.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen NUSSBAUM und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei NUSSBAUM zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch NUSSBAUM dar. NUSSBAUM wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen NUSSBAUM und dem Kunden zustande.
3.3 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist NUSSBAUM nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüber hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
3.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird NUSSBAUM den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
3.5 Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
3.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von NUSSBAUM ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) NUSSBAUM vor Auftragsbeginn vollständig und in digitaler Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mitbzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist NUSSBAUM gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann NUSSBAUM dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
3.7 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
3.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet NUSSBAUM bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, psd, ai).
4. Website-Erstellung mit Hilfe agiler Methoden
4.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. Sofern ausdrücklich die Webseitenerstellung unter Einschluss eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, gilt die vorangegangene Ziffer anstelle des vorliegenden Paragraphen. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.
4.2 Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen NUSSBAUM und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne vom §§ 631 ff. BGB.
4.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen NUSSBAUM und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei NUSSBAUM zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch NUSSBAUM dar. NUSSBAUM wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen NUSSBAUM
und dem Kunden zustande.
4.4 Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per Email, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist NUSSBAUM nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüber hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
4.5 Das Angebot von NUSSBAUM enthält in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „Online- Gestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von NUSSBAUM nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine Einigung auf Grundlage der „Musterseite“ oder des „Online- Gestaltungsvorschlags“ nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehörigen Quellcodes, Kopien o.Ä. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu löschen oder an NUSSBAUM herauszugeben.
4.6 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird NUSSBAUM den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
4.7 Voraussetzung für die Tätigkeit von NUSSBAUM ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) NUSSBAUM vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann NUSSBAUM dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
4.8 Nach Fertigstellung und Abnahme der Website und/oder einzelner Teile hiervon erhält der Kunde von NUSSBAUM – sofern vorhanden und individualvertraglich vereinbart – umgehend per E-Mail sämtliche Grafiken, Quellcodes, ggf. Dokumentationen und/oder Handbücher verwendeter (Dritt-) Module sowie ggf. Entwicklungsdokumentationen.
4.9 Die Vergütung für die Website-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
4.10 Sofern der Kunde für die neue Website keine Hosting-Dienstleistungen von NUSSBAUM, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt NUSSBAUM keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Website.
4.11 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten / Shops für alle gängigen Browser in ihrer jeweils aktuellsten Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten
5.1 Nach Fertigstellung der Website und/oder einzelner Teile hiervon kann NUSSBAUM dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Website anbieten. NUSSBAUM kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder NUSSBAUM zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von NUSSBAUM in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
5.2 Inhalt der Wartungsverträge sind die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
5.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von NUSSBAUM kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder NUSSBAUM gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
5.4 NUSSBAUM haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von NUSSBAUM liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
5.5 Die Wartung umfasst vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. NUSSBAUM schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
6. Webhosting und Domainregistrierung
6.1 NUSSBAUM bietet dem Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Website- Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. NUSSBAUM ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.
6.2 Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt NUSSBAUM im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde kann auf ausdrücklichen Wunsch Zugang zum Administrations-Backend des Hostingsystems erhalten.
6.3 Die Verfügbarkeit der von NUSSBAUM zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund von NUSSBAUM nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.).
6.4 Sofern nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von NUSSBAUM zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.
6.6 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er NUSSBAUM oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
6.7 Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von NUSSBAUM in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:
6.7.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. NUSSBAUM wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
6.7.2 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain ist nicht geschuldet.
6.7.3 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. NUSSBAUM wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
7. SEO-Marketing und SEA-Kampagnen
7.1 NUSSBAUM bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet NUSSBAUM ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von NUSSBAUM das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat wieder abbestellt
werden.
7.2 NUSSBAUM bietet dem Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet NUSSBAUM ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. NUSSBAUM hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. NUSSBAUM trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. NUSSBAUM unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.
8. Preise und Vergütung
8.1 Entgelte werden individualvertraglich vereinbart. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind 1/3 des Rechnungsbetrages als Anzahlung nach Annahme des Angebots durch den Kunden zu leisten. Mit Abnahme wird 1/3 des Rechnungsbetrages fällig. 1/3 des Rechnungsbetrages sind binnen 10 Tagen nach Online-Stellung oder Übergabe zu begleichen.
8.2 Zusatzarbeiten, die durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers verursacht werden, werden gesondert in Rechnung gestellt.
8.3 Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ohne Abzug 10 Tage ab Rechnungsstellung (es gilt das Rechnungsdatum) in voller Höhe fällig. Bei Zahlungsverzug kann die Agentur ab dem 14. Tag nach Zahlungsziel (es gilt wieder das Rechnungsdatum) Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt davon unberührt.
9. Abnahme, Produktionsüberwachung
9.1 Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann NUSSBAUM verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn NUSSBAUM den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die NUSSBAUM dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
9.2 Als Abnahme gilt es auch, wenn der Kunde die Liveschaltung einer Webseite oder den Druck von Printkampagnen u.ä. anfordert.
10. Überlassung von Ausdrucken / Belegen
Von allen Druck-Aufträgen überlässt der Auftraggeber der Agentur unaufgefordert 10 einwandfreie ungefaltete Exemplare unentgeltlich (bei wertvollen Stücken mind. ein (1) Exemplar). Die Agentur kann diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung voll nutzen.
11. Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei NUSSBAUM. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch NUSSBAUM resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
12. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
13.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von NUSSBAUM vom Kunden nicht verändert werden.
13.2 Jede Nachahmung ist unzulässig.
13.3 NUSSBAUM räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
13.4 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde NUSSBAUM ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist NUSSBAUM dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
13.5 Ferner ist NUSSBAUM berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von NUSSBAUM erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
14. Vertraulichkeit
NUSSBAUM wird alle NUSSBAUM zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. NUSSBAUM verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
15. Haftung / Freistellung
15.1 Die Haftung von NUSSBAUM für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet NUSSBAUM jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von NUSSBAUM für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
15.2 Der Kunde stellt NUSSBAUM von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen NUSSBAUM aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Die zwischen NUSSBAUM und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von NUSSBAUM als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon
unberührt.
16.3 NUSSBAUM ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäftsoder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist NUSSBAUM berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Stand: März 2023