Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
NUSSBAUM Marketing & Kommunikation GmbH
vertreten durch Petra Nussbaum und Frank Nussbaum
Berliner Straße 45
14169 Berlin
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen NUSSBAUM und dem Kunden geschlossen werden […].
1.2 NUSSBAUM bietet dem Kunden u. a. Leistungen im Bereich der Website- und Softwareentwicklung, grafische Gestaltungen, Designs, Texte usw. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den Angebotsunterlagen.
1.3 NUSSBAUM schließt keine Verträge mit Verbrauchern.
1.4 NUSSBAUM kann Subunternehmer einsetzen, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden verletzt werden.
1.5 Beide Vertragsparteien benennen einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
1.6 Abweichende AGB des Kunden erkennt NUSSBAUM nur bei ausdrücklicher Zustimmung an.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags notwendig ist.
2.2 Er stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
2.3 NUSSBAUM erbringt keine Rechtsberatung, insbesondere keine Markenprüfungen.
2.4 Alle Inhalte und Zugangsdaten müssen korrekt und vollständig übergeben werden.
2.5 Informationen und Unterlagen sind rechtzeitig bereitzustellen.
2.6 Stellt der Kunde kein Material, kann NUSSBAUM Platzhalter oder Stockfotos verwenden.
2.7 Ein AV-Vertrag nach DSGVO wird bei Bedarf vorab abgeschlossen.
2.8 Verzögerungen durch verspätete Zuarbeit liegen im Risiko des Kunden.
2.9 Zusatzaufwand kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
2.10 Kommt der Kunde mit der Mitwirkung in Verzug, kann NUSSBAUM kündigen und Schadenersatz verlangen.
3. Dienstleistungen bei Printprodukten
3.1 Vertragsgegenstand ist die Gestaltung von Printmaterial (Flyer, Plakate, etc.).
3.2 Nach Anfrage des Kunden erstellt NUSSBAUM ein Angebot. Der Vertrag kommt erst durch Annahme zustande.
3.3 Wünsche können im Briefing geäußert werden. Änderungen bedürfen Textform.
3.4 Nach Fertigstellung wird der Kunde zur Abnahme aufgefordert.
3.5 Zwei Korrekturschleifen sind inklusive; weitere Anpassungen sind kostenpflichtig.
3.6 Der Kunde liefert alle notwendigen Daten vollständig und digital.
3.7 Vergütung wird individuell vereinbart, ansonsten gelten gesetzliche Vorschriften.
3.8 Üblicherweise wird nur eine Druckdatei (z. B. PDF) übergeben, keine editierbare Datei.
4. Website-Erstellung mit Hilfe agiler Methoden
4.1 Standardmäßig wird agil gearbeitet, sofern nichts anderes vereinbart ist (z. B. Lasten-/Pflichtenheft).
4.2 Vertragsgegenstand ist die Erstellung oder Erweiterung von Webseiten als Werkvertrag.
4.3 Der Kunde stellt eine Anfrage mit Beschreibung der gewünschten Inhalte. Erst durch Annahme des Angebots kommt der Vertrag zustande.
4.4 Anpassungen während der Entwicklung sind möglich, wenn schriftlich vereinbart.
4.5 NUSSBAUM kann Gestaltungsvorschläge unterbreiten. Ein Vertrag entsteht nur bei Einigung.
4.6 Nach Fertigstellung wird der Kunde zur Abnahme aufgefordert.
4.7 Notwendige Inhalte müssen vollständig und geeignet übergeben werden.
4.8 Nach Abnahme erhält der Kunde – sofern vereinbart – Quellcodes, Handbücher usw.
4.9 Die Vergütung wird individuell vereinbart.
4.10 Hosting durch Dritte liegt außerhalb der Verantwortung von NUSSBAUM.
4.11 Webseiten sind für gängige Browser optimiert. Mobile Optimierung nur bei gesonderter Vereinbarung.
5. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten
5.1 Nach Fertigstellung der Website kann NUSSBAUM Wartungs- und Pflegeleistungen anbieten. Eine Verpflichtung zur Annahme oder zum Angebot besteht nicht.
5.2 Inhalt ist die Behebung von Funktionsstörungen und anlassbezogene Aktualisierung für aktuelle Browser.
5.3 Wartung ist nur möglich, wenn Kompatibilität gegeben ist. Ansonsten muss diese durch den Kunden oder auf gesonderten Auftrag wiederhergestellt werden.
5.4 NUSSBAUM haftet nicht für Fehler durch Änderungen des Kunden oder andere externe Ursachen.
5.5 Wartung betrifft nur die technische, nicht die inhaltliche Aktualisierung (z. B. Impressum, Datenschutz).
6. Webhosting und Domainregistrierung
6.1 NUSSBAUM bietet optional Hosting- und Domain-Services an. Der Leistungsumfang wird individuell vereinbart.
6.2 Auf Wunsch erhält der Kunde Zugang zum Hosting-Backend.
6.3 Serververfügbarkeit beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel, Ausnahmen durch höhere Gewalt etc. ausgenommen.
6.4 Keine Garantie auf feste IP-Adresse. Änderungen sind jederzeit möglich.
6.5 Zugangsdaten müssen vom Kunden sicher verwahrt werden. Für Missbrauch haftet der Kunde selbst.
6.6 Der Kunde ist für Backups seiner Daten verantwortlich. Bei Datenverlust haftet er selbst.
6.7 Bei Domainregistrierung:
- 6.7.1 Vertrag mit der Vergabestelle kommt direkt mit dem Kunden zustande.
- 6.7.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Domain.
- 6.7.3 Es gelten die Regeln der jeweiligen Vergabestellen.
7. SEO-Marketing und SEA-Kampagnen
7.1 Im Bereich SEO schuldet NUSSBAUM nur Maßnahmen zur Verbesserung des Rankings – kein garantiertes Ergebnis, außer dies ist ausdrücklich vereinbart. Kündigung monatlich möglich.
7.2 Bei SEA-Kampagnen (z. B. Google Ads) schuldet NUSSBAUM Keyword-Vorschläge und Durchführung nach Freigabe durch den Kunden. Rechtliche Prüfung liegt beim Kunden.
8. Preise und Vergütung
8.1 Die Vergütung wird individuell vereinbart. Standardmäßig sind 1/3 Anzahlung, 1/3 bei Abnahme und 1/3 nach Übergabe fällig.
8.2 Nachträgliche Änderungen durch den Kunden werden zusätzlich berechnet.
8.3 Zahlungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Ab Tag 14 kann NUSSBAUM Verzugszinsen von 8 % über Basiszins verlangen.
9. Abnahme, Produktionsüberwachung
9.1 NUSSBAUM kann eine schriftliche Abnahme verlangen. Erfolgt innerhalb von 2 Wochen keine Reaktion, gilt das Werk als abgenommen.
9.2 Auch die Liveschaltung einer Website oder der Druck von Materialien gilt als Abnahme.
10. Überlassung von Ausdrucken / Belegen
Von allen Druckaufträgen überlässt der Kunde der Agentur 10 einwandfreie Muster kostenlos (bei wertvollen Stücken mind. 1). Diese dürfen zu Werbezwecken genutzt werden.
11. Mängelgewährleistung
Unwesentliche Mängel begründen keine Ansprüche. NUSSBAUM entscheidet über die Art der Nacherfüllung. Die Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Gesundheitsschäden.
12. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartung) laufen 12 Monate mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Ohne fristgerechte Kündigung verlängern sie sich automatisch.
13. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
13.1 Entwürfe dürfen nicht ohne Einwilligung verändert werden.
13.2 Nachahmung ist unzulässig.
13.3 Nutzungsrechte werden einfach und erst nach vollständiger Bezahlung eingeräumt.
13.4 NUSSBAUM darf Projekte zu Referenz- und Werbezwecken öffentlich darstellen.
13.5 NUSSBAUM darf im Footer und Impressum der erstellten Webseiten namentlich verlinkt werden.
14. Vertraulichkeit & Einsatz digitaler Tools / KI
Zur Projekterfüllung nutzt NUSSBAUM moderne, cloudbasierte Tools wie Google Workspace, Monday.com, Lexware, Adobe CC, ChatGPT, Claude, Canva.
Kundendaten werden dabei datenschutzkonform verarbeitet. Der Kunde stimmt dem Einsatz zu.
Alle Geschäftsgeheimnisse werden streng vertraulich behandelt – auch über das Vertragsende hinaus.
15. Haftung / Freistellung
15.1 Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten haftet NUSSBAUM nur für vorhersehbare Schäden. Keine Haftungsbegrenzung bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Personenschäden.
15.2 Der Kunde stellt NUSSBAUM von Ansprüchen Dritter frei, wenn diese durch Verstöße des Kunden entstehen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt deutsches Recht, UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
16.2 Gerichtsstand ist Berlin, sofern gesetzlich zulässig.
16.3 AGB-Änderungen sind möglich. Bestandskunden werden per E-Mail informiert. Bei fehlendem Widerspruch innerhalb der Frist gilt Zustimmung als erteilt.