Bis zu 80 % Förderung für Ihre Marketing-Beratung

Investieren Sie in Ihre Bekanntheit, für mehr Sichtbarkeit und Wachstum

Als Agentur ermöglichen wir Ihnen eine staatliche Förderung für professionelle strategische Beratung in Marketing, Digitalisierung & Kommunikation. Von der Antragstellung bis zur Auszahlung, gestalten wir  den Prozess als praxisnahen Workshops, in dem Strategien gemeinsam erarbeitet und direkt anwendbar gemacht werden.

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Förderung

bis zu 80% Förderung für Ihre Beratung

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Zuschuss pro Beratung

Das Land fördert die Beratung mit bis zu 2.800 €

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Beratungen pro Unternehmen

Sie können die Förderung bis zu 5x in Anspruch nehmen

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Programmlaufzeit

Die Laufzeit ist befristet. Eine Verlängerung der Förderung ist noch nicht abzusehen

Was ist die Bafa-Förderung

Im Rahmen der BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU, auch bekannt als Förderung unternehmerischen Know-hows, können kleine und mittlere Unternehmen professionelle Marketing- und Digitalisierungsberatung bezuschussen lassen.

Professionelle Beratungsleistungen, von der Marketingstrategie über die digitale Transformation bis hin zur Suchmaschinenoptimierung, werden mit bis zu 80 % bezuschusst.

Nussbaum Marketing & Kommunikation GmbH ist offiziell als BAFA-Beratungsunternehmen gelistet.

Das bedeutet: Sie können unsere Leistungen staatlich fördern lassen und zahlen nur einen Bruchteil des eigentlichen Beratungshonorars aus eigener Tasche.

Erfahren Sie, wie viel Förderung Sie erhalten können und welche Beratungsleistungen für Sie sinnvoll sind.

Was kann gefördert werden?

Förderfähige Beratungsthemen

Das BAFA-Programm ist themenoffen. Es schreibt nicht vor, in welchem Bereich beraten werden muss. Entscheidend ist, dass die Beratung der Unternehmensführung und -entwicklung dient und konzeptionell ausgerichtet ist.

In der BAFA-geförderten Unternehmensberatung für KMU sind folgende Leistungen förderfähig:

Marketing-Strategie

  • Erarbeitung einer tragfähigen Marketingstrategie
  • Markenpositionierung
  • Zielgruppenanalyse
  • Kommunikationskonzepte
  • Wettbewerbsanalyse für Ihr Unternehmen

Digitalisierung & Web-Strategie

  • Beratung zur digitalen Transformation
  • Website-Strategie
  • Optimierung Ihrer Online-Präsenz
  • Entwicklung einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur

Social Media & Content-Strategie

  • Aufbau und Optimierung Ihrer Social-Media-Kanäle
  • Entwicklung einer Content-Strategie
  • Redaktionsplanung
  • Community-Aufbau für eine nachhaltige Markenpräsenz

Google Ads & SEO-Strategie

  • Beratung zur Suchmaschinenwerbung (Google Ads)
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO)
  • Steigerung Ihrer digitalen Sichtbarkeit und Reichweite.

Was kann gefördert werden?

Förderfähige Beratungsthemen

Das BAFA-Programm ist themenoffen. Es schreibt nicht vor, in welchem Bereich beraten werden muss. Entscheidend ist, dass die Beratung der Unternehmensführung und -entwicklung dient und konzeptionell ausgerichtet ist.

Bei Nussbaum Marketing & Kommunikation GmbH sind folgende Leistungen BAFA-förderfähig:

Marketing-Strategie

  • Erarbeitung einer tragfähigen Marketingstrategie
  • Markenpositionierung
  • Zielgruppenanalyse
  • Kommunikationskonzepte
  • Wettbewerbsanalyse für Ihr Unternehmen

Digitalisierung & Web-Strategie

  • Beratung zur digitalen Transformation
  • Website-Strategie
  • Optimierung Ihrer Online-Präsenz
  • Entwicklung einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur

Social Media & Content-Strategie

  • Aufbau und Optimierung Ihrer Social-Media-Kanäle
  • Entwicklung einer Content-Strategie
  • Redaktionsplanung
  • Community-Aufbau für eine nachhaltige Markenpräsenz

Google Ads & SEO-Strategie

  • Beratung zur Suchmaschinenwerbung (Google Ads)
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO)
  • Steigerung Ihrer digitalen Sichtbarkeit und Reichweite.

Was kann nicht gefördert werden?

Nicht Förderfähige Leistungen

Reine Umsetzungsleistungen ohne konzeptionellen Beratungsanteil

Gutachten und Studien ohne direkte Unternehmensführungsrelevanz

Schulungen und Trainings (hierfür gibt es separate Förderprogramme)

Beratungen, die ausschließlich steuerliche oder rechtliche Themen betreffen

WER KANN die FÖRDERUNG ERHALTEN?

Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition:

Bis zu 250 Mitarbeitende

Jahresumsatz bis 50 Mio. € oder Bilanzsumme bis 43 Mio. €

Unternehmenssitz in Deutschland

Das Unternehmen ist nicht in einem Insolvenzverfahren

Das Unternehmen hat keine offenen Rückforderungen aus früheren BAFA-Förderungen

Besondere Förderkategorien

Junge Unternehmen (bis 2 Jahre)

Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, profitieren von einem bundesweit einheitlichen Fördersatz von 50 %, unabhängig vom Standort.

Unternehmen in Schwierigkeiten

Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen
Situation befinden, erhalten einen Zuschuss von 90 % der Beratungskosten, unabhängig von Standort und Unternehmensalter.

Wie oft kann die Förderung genutzt werden?

Im gesamten Förderzeitraum (bis 31.12.2026) kann jedes Unternehmen bis zu 5 Beratungen fördern lassen, jedoch maximal 2 pro Jahr. Jede Beratung muss in sich abgeschlossen und thematisch eigenständig sein.

Jetzt eine kostenlose Förderprüfung anfragen!

Wir prüfen in einem unverbindlichen Erstgespräch, ob Ihr Unternehmen förderberechtigt ist und welche Förderung in Ihrer Region möglich ist.

FÖRDERHÖHEN NACH REGIONEN

Die Förderung bezieht sich auf ein Beraterhonorar von maximal 3.500 € netto pro Beratung.

Wir beraten Sie professionell zu Ihrem Marktauftritt, erstellen eine Analyse der IST-Situation und einen fundierten Massnahmenplan für mehr Sichtbarkeit im Internet.

Beispielrechnung:

Am Beispiel einer 80% Förderhöhe mit einem Unternehmenssitz in Brandenburg

Beratungshonorar

3.500 €

Bafa-Zuschuss

– 2.800 €

Sie zahlen nur

= 700 €

zzgl. MwSt. · Unternehmen ohne Vorsteuerabzug können auch den Bruttobetrag ansetzen.

Übersicht aller förderfähigen Regionen

Region Fördersatz Max. Zuschuss Ihr Eigenanteil
Berlin 50 % bis zu 1.750 € ab 1.750 €
Brandenburg 80 % bis zu 2.800 € ab 700 €
Hessen 50 % bis zu 1.750 € ab 1.750 €
Rheinland-Pfalz 50 % bis zu 1.750 € ab 1.750 €
Region Trier (RLP) 80 % bis zu 2.800 € ab 700 €
Unternehmen in Schwierigkeiten 90 % bis zu 3.150 € ab 350 €

Ihr Weg zur Förderung

In 5 klar definierten Schritten — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

⚠️  Die Beratung darf erst nach Erhalt des BAFA-Informationsschreibens beginnen. ⚠️
1
Antrag stellen (online)
Das Unternehmen stellt online über das BAFA-Portal einen Förderantrag. Nur Firmendaten erforderlich, keine weiteren Unterlagen zu diesem Zeitpunkt.
2
Beratung durchführen
Nach Erhalt des Informationsschreibens starten wir mit Ihrer Marketing-Beratung. NUSSBAUM Marketing dokumentiert dabei alle erbrachten Leistungen gemäß BAFA-Anforderungen.
3
Rechnung bezahlen
Das vollständige Beraterhonorar wird direkt an NUSSBAUM Marketing & Kommunikation GmbH bezahlt.
4
Verwendungsnachweis einreichen
Innerhalb von 6 Monaten nach Beratungsende. Das BAFA sendet einen vorausgefüllten Nachweis per E-Mail. Dieser muss nur noch ausgedruckt, unterschrieben und hochgeladen werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
5
Auszahlung erhalten
Das BAFA prüft die Unterlagen und zahlt Ihnen den Zuschuss aus. In der Regel ca. 3 Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen.

Jetzt eine kostenlose und unverbindliche Förderung anfragen!

In einem kurzen Gespräch finden wir heraus, ob Ihr Unternehmen förderberechtigt ist und welche Förderung in Ihrer Region möglich ist.

Kostenlos und Unverbindlich!

WARUM NUSSBAUM MARKETING & KOMMUNIKATION GMBH?

Alles aus einer Hand

Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung des Fördergeldes. Wir sorgen gleichzeitig dafür, dass Sie wirklich messbaren Nutzen aus der Beratung ziehen.

Was unsterscheidet uns von anderen Bafa-Beratern?

Viele Berater sind für ein einziges Thema gelistet. NUSSBAUM Marketing & Kommunikation GmbH bringt ganzheitliche Marketingkompetenz mit – und setzt dabei bewusst auf einen starken Workshopcharakter.

Wir beraten nicht nur, wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen praxisnahe Lösungen aus Marktperspektive und vermitteln, wie Ihre Kunden ticken, wie digitale Sichtbarkeit funktioniert und wie Marken langfristig stark werden.

In unseren Workshops zeigen wir Ihnen auch praktisch die notwendige Umsetzung, damit Sie nachhaltig und eigenständig auch nach der Beratung ins Handeln kommen können.

WARUM NUSSBAUM MARKETING & KOMMUNIKATION GMBH?

Alles aus einer Hand

Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung des Fördergeldes. Wir sorgen gleichzeitig dafür, dass Sie wirklich messbaren Nutzen aus der Beratung ziehen.

Was unsterscheidet uns von anderen Bafa-Beratern?

Viele Berater sind für ein einziges Thema gelistet. NUSSBAUM Marketing & Kommunikation GmbH bringt ganzheitliche Marketingkompetenz mit – und setzt dabei bewusst auf einen starken Workshopcharakter:

Wir beraten nicht nur, wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen praxisnahe Lösungen aus Marktperspektive und vermitteln, wie Ihre Kunden ticken, wie digitale Sichtbarkeit funktioniert und wie Marken langfristig stark werden.

In unseren Workshops zeigen wir Ihnen auch praktisch die notwendige Umsetzung, damit Sie nachhaltig und eigenständig auch nach der Beratung ins Handeln kommen können.

Alles aus einer Hand

Von der Prüfung Ihrer Förderberechtigung über die Antragstellung bis zur Einreichung des Verwendungsnachweises: Wir koordinieren den gesamten Prozess. Sie konzentrieren sich auf Ihr Unternehmen und wir kümmern uns um den Rest.

Offiziell BAFA-gelistet

NUSSBAUM Marketing & Kommunikation GmbH ist offiziell als Beratungsunternehmen beim BAFA registriert und zugelassen. Damit ist die Grundvoraussetzung für Ihre Förderung bereits erfüllt. Sie müssen nichts weiter prüfen oder sicherstellen.

Beratung mit echtem Ergebnis

Wir liefern keine abstrakten Konzepte, die in der Schublade landen. Unsere Beratungsleistungen in Marketing-Strategie, Digitalisierung, Social Media und Online-Marketing sind praxisnah, umsetzbar und wirksam, mit messbaren Ergebnissen.

Expertise in Ihrer Region

Mit Sitz in Berlin und Kunden in Berlin, Brandenburg, Hessen und Rheinland-Pfalz kennen wir die regionalen Märkte, die lokalen Förderstrukturen und die spezifischen Herausforderungen von KMU und Mittelstand in Ihrer Region.

Schnell & unkompliziert starten

Wir prüfen Ihre Förderberechtigung in einem kostenlosen Erstgespräch und leiten sofort die notwendigen Schritte ein. Von der Idee bis zum Beratungsstart vergehen oft nur wenige Tage. Rufen Sie uns gerne an.

Kundenstimmen

“Die Direktbuchungen sind gestiegen. Die neue Seite macht Lust auf Urlaub bei uns. Wir sind mit der Beratung, dem Service und dem Endergebnis sehr zufrieden und empfehlen die Firma Nussbaum Marketing gerne weiter.”

Britta Rausch

Geschäftsführerin, Hotel Restaurant Café Wattenkieker

“Der offene Austausch hat uns Räume geöffnet, die wir bisher in unserem Portfolio noch nicht vermutet haben. Die Erfolgsmessung hat gezeigt, dass wir mit dieser Agentur die richtige Entscheidung getroffen haben.”

Prof. Dr. Hermann Locher

Dr. Karl Sell Ärzteseminar Neutrauchburg e.V. (MWE)

“Wir sind seit dem ersten Tag begeistert von dem positiven Miteinander. Die Mitarbeitenden der Agentur haben immer ein offenes Ohr und agieren lösungsorientiert bei allen Herausforderungen.”

Andrea Uber

Geschäftsführerin, DVfVW e.V.

“Professionelle, zugleich freundliche und zugewandte Betreuung rund um das Thema Praxismarketing. Wir sind mit der Umsetzung unserer Außendarstellung sehr zufrieden und können Nussbaum Marketing guten Gewissens weiter empfehlen.”

Dr. Frank Bachmann

Geschäftsführer & Inhaber, Dermatologie Siddi & Bachmann

Warum sollten KMU und Mittelständler jetzt handeln?

Jetzt noch die Förderung sichern

Die BAFA-Förderrichtlinie läuft am 31. Dezember 2026 aus. Es ist derzeit nicht absehbar, ob und in welcher Form das Programm verlängert wird. Wer jetzt handelt, sichert sich die Möglichkeit, bis zu 5 Beratungen im Förderzeitraum zu nutzen und das bei einem Eigenanteil, der je nach Region bei unter 25 % des Honorars liegen kann.

Gleichzeitig stehen KMU in der aktuellen Wirtschaftslage vor enormen Herausforderungen: steigende Kosten, zunehmendem Wettbewerb, Digitalisierungsdruck und veränderten Kundenerwartungen. Genau für diese Herausforderungen wurde das BAFA-Programm geschaffen: professionelle Beratung zugänglich und erschwinglich machen.

Muss ich den Antrag selbst stellen?

Nein — wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und stellen sicher, dass alle Fristen und Formalitäten eingehalten werden. Sie müssen lediglich einige Firmendaten bereitstellen und am Ende den Verwendungsnachweis unterschreiben.

Kann ich die Förderung auch rückwirkend beantragen?

Nein. Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Beratung gestellt werden — und die Beratung darf erst nach Erhalt des BAFA-Informationsschreibens starten. Wer diesen Schritt überspringt, verliert den Förderanspruch.

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

Nach Einreichung des vollständigen Verwendungsnachweises dauert die Auszahlung in der Regel ca. 3 Monate. Der gesamte Prozess von Antragstellung bis Auszahlung liegt je nach Beratungsdauer bei etwa 4–8 Monaten.

Kann ich mehrere Beratungsthemen fördern lassen?

Ja — bis zu 5 Beratungen im gesamten Förderzeitraum (bis 31.12.2026) sind möglich, maximal 2 pro Jahr. Jede Beratung muss ein eigenständiges Thema abdecken (z. B. erst Marketing-Strategie, dann Social-Media-Strategie).

Wo findet die Beratung statt?

Wenn Sie aus Berlin oder Umgebung kommen und den persönlichen Kontakt schätzen, sind Sie gerne zu den Beratungsterminen in unser Büro eingeladen. Ansonsten kann die Beratung auch online stattfinden.

Wie laufen die Workshops & Beratungstermine konkret ab?

Unsere Beratung ist kein Frontalvortrag — sie ist ein gemeinsames Arbeiten. In praxisnahen Workshops analysieren wir Ihre aktuelle Situation, entwickeln Lösungen direkt mit Ihnen und setzen erste Maßnahmen noch im Termin gemeinsam um. Kein Folienstapel, den Sie alleine umsetzen müssen — sondern echte Handarbeit, bei der wir Seite an Seite mit Ihnen arbeiten. Sie verlassen jeden Termin mit konkreten Ergebnissen, die in Ihrem Unternehmen sofort wirken.

Was passiert, wenn mein Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist?

Seit November 2025 können Sie den Bruttobetrag als Bemessungsgrundlage ansetzen — das erhöht effektiv Ihren Zuschuss. Sprechen Sie uns dazu im Erstgespräch an.

Gilt die Förderung auch für bereits laufende Beratungen?

Nein. Nur Beratungen, die nach Erhalt des BAFA-Informationsschreibens beginnen, sind förderfähig.